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TÜV Rheinland zu Schadenersatz verurteilt

Tausende Opfer bekommen rund zehn Jahren nach dem Skandal um Brustimplantate des Herstellers PIP recht. Der TÜV Rheinland ist zu Schadenersatzzahlungen verurteilt worden. Die Brustimplantate waren von den Prüfern als unbedenklich eingestuft worden, obwohl bei der Firma auf Billig-Silikon gesetzt worden war.

Nach einem jahrelangen Streit um Schadenersatz für mangelhafte Brustimplantate können nun Tausende Frauen auf eine Entschädigung hoffen. Der TÜV Rheinland ist von einem Berufungsgericht in Paris zu Schadenersatzzahlungen verdonnert worden. Zuvor hatte das Prüfunternehmen die Implantate der Firma Poly Implant (PIP) als unbedenklich zertifiziert.

Das Gericht gab in der Urteilsbegründung an, dass der TÜV fahrlässig gehandelt habe. Nach Angaben des Opferverbandes PIPA müsse noch die Höhe und der Zeitpunkt der Entschädigung noch festgelegt werden. Beantragt wurde von der PIPA ein Schadenersatz von mehreren zehntausend Euro pro Opfer. Im September werde eine Entscheidung erwartet.

„Wir freuen uns über dieses Ergebnis, das den Zweifeln an der Verantwortung des TÜV endgültig ein Ende setzt”, sagte der Opfer-Rechtsanwalt Olivier Aumaitrer. „Nach zehn Jahren des Wartens und heftigen Kampfes muss der deutsche Zertifizierer die Opfer vollständig entschädigen.” Auf zehntausende Opfer von Großbritannien bis Lateinamerika könnte das Urteil Auswirkungen haben.

Das Urteil wollte der TÜV Rheinland zunächst nicht kommentieren und verwies über einen Sprecher auf einen späteren Zeitpunkt, wenn eine Übersetzung des Urteils zur Auswertung vorliege.

Den Fall selbst hatten rund 2.700 Frauen vor Gericht gebracht. Mehr als 300.000 Frauen hatten in der Zeit von 2001 bis 2010 mangelhafte Implantate erhalten. Diese waren mit industriellem Silikon befüllt. Ermittlern zufolge hatte der französische Hersteller PIP dadurch mehr als 1,2 Millionen Euro im Jahr gespart. Es kam zu einer übermäßigen Häufung von Rissen in den Implantaten. Allerdings haben sich keine Hinweise auf ein höheres Vorkommen von Brustkrebs ergeben. Allein in Frankreich haben sich rund 15.000 Frauen die Implantate wieder entfernen lassen.

Ein Gericht im südfranzösischen Toulon hatte im Jahr 2013 den TÜV Rheinland zu Schadenersatzzahlungen verdonnert. So solle jede Frau, die dadurch geschädigt wurde, 3.000 Euro erhalten. Damals war der TÜV in Berufung gegangen. Für den Skandal selbst mussten sich der Chef von PIP, Jean-Claude Mas, und vier hochrangige Manager in einem anderen Verfahren verantworten. Wegen Betrugs wurde Mas zu vier Jahren Haft verurteilt.

Vor vier Jahren hatte eine Klägerin in einem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ihren Schadenersatzprozess gegen den TÜV verloren. Eine Pflichtverletzung konnte vom BGH nicht festgestellt werden.

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Alexander Grünstedt