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Überwachungsvideo zeigt unfassbare Tat: Frau schubst Mädchen (3) auf Bahngleise

Eine Frau schubst ein Kind auf die Gleise. Nun sitzt sie in U-Haft. Die schockierende Tat wurde von einer Überwachungskamera gefilmt und via Twitter geleakt.

Auf einem im Internet kursierenden Video ist der Ausschnitt eines Überwachungsbildschirms zu sehen. Die Kamera filmte am 28. Dezember eine voll besetzte Bahnstation in der amerikanischen Stadt Portland. Das Video zeigt, wie eine Frau plötzlich von ihrer Bank aufsteht und ein kleines Mädchen auf die Gleise schubst. Die Dreijährige stürzte kopfüber auf die Schienen.

Das kleine Mädchen hatte mit seiner Mutter auf den Zug gewartet. Bis zur Tat fand keine sichtbare Interaktion zwischen der Täterin und dem Kind oder seiner Mutter statt.

Ein Mann der direkt daneben stand, handelte geistesgegenwärtig und zog das Kind sofort wieder an den Bahnsteig. Abgesehen von einer Beule und Kopfschmerzen blieb das Mädchen unversehrt.

Die 32-jährige Täterin wurde festgenommen und am Folgetag wegen Körperverletzung, versuchter Körperverletzung, Störung des öffentlichen Nahverkehrs, ordnungswidrigen Verhaltens und rücksichtsloser Gefährdung einer anderen Person angeklagt. Sie wurde als obdachlos identifiziert und befindet sich bis zu ihrer Gerichtsverhandlung in Haft. Ob eine psychische Störung vorlag, ist derzeit nicht bekannt.

Der Fall erinnert an den tragischen Tod des kleinen Leo im Juli 2019. Damals schubste ein psychotischer Mann den Achtjährigen und seine Mutter im Frankfurter Hauptbahnhof vor einen einfahrenden ICE. Die Mutter konnte gerade rechtzeitig von den Schienen flüchten. Das Kind schaffte es nicht mehr und wurde vom Zug erfasst. Leo aus Glashütten im Taunus starb noch vor Ort.

Der Täter, ein damals 40-jähriger Eritreer wurde ein Jahr später wegen Mordes verurteilt. Der Vater von Leo verfolgte die Verhandlung schweigend. Die Mutter konnte aufgrund ihrer schlechten psychischen Verfassung nicht an dem Verfahren teilnehmen.

Seine Strafe muss der Gleismörder von Frankfurt in einer Psychiatrie verbüßen. Vor Gericht ließ Habte A., der bei der Tat beobachtet wurde, mitteilen, dass er sich nicht an den Vorfall erinnern könne. Sein Anwalt erklärte, dass der Täter die Vorwürfe aber anerkenne und sich entschuldige.

Sein Gutachter sah akute Gefahr für weitere Taten, die Habte A. sich selbst oder anderen antun könne. Der Eritreer hörte Stimmen und glaubte, dass er von Fremden gesteuert werde. Vor der Tat reiste Habte A. durch ganz Europa in der Hoffnung, den Stimmen in seinem Kopf zu entfliehen.

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Sara Breitner