Unerwartete Knöllchen: Mehr Bußgelder für Autofahrer ab 2027

Wer im Urlaub mit dem Auto unterwegs ist, kennt das vielleicht: Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, ein unbekanntes Verkehrsschild oder ein übersehenes Tempolimit. Und schon droht ein teures Erinnerungsstück an die Reise. Bisher konnten deutsche Autofahrer manchmal darauf hoffen, dass ein Verkehrsverstoß im Ausland nicht bis nach Hause verfolgt wird. Doch damit dürfte es bald deutlich schwieriger werden. Die EU verschärft die Regeln für die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsdelikten. Ab 2027 könnten deshalb mehr Bußgeldbescheide im deutschen Briefkasten landen.

Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/3237. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis spätestens 20. Juli 2027 in nationales Recht umsetzen. Das Ziel: Behörden sollen Informationen über Verkehrsverstöße schneller und einfacher austauschen können. Bislang scheitert die Verfolgung ausländischer Verkehrssünder immer wieder an bürokratischen Hürden. Nach Angaben der EU-Kommission bleiben rund 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsverstöße deshalb ungeahndet. Das soll sich jetzt ändern.

Zehn neue Verstöße kommen hinzu
Bislang umfasst der Katalog der Delikte, bei denen ein grenzüberschreitender Informationsaustausch möglich ist, acht Tatbestände. Dazu zählen unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren roter Ampeln, Alkohol- und Drogenfahrten sowie die unerlaubte Handynutzung am Steuer. Künftig kommen zehn weitere Verkehrsverstöße hinzu. Damit steigt die Zahl auf insgesamt 18.

Neu erfasst werden unter anderem:

  • Zu geringer Sicherheitsabstand: Wer dem Vordermann gefährlich dicht auffährt, muss auch im Ausland mit Konsequenzen rechnen.
  • Gefährliches Überholen: Riskante Manöver können künftig leichter über Ländergrenzen hinweg verfolgt werden.
  • Gefährliches Halten oder Parken: Nicht jedes falsch abgestellte Auto ist automatisch gemeint. Entscheidend ist, ob das Verhalten eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.
  • Überfahren durchgezogener Linien: Wer sich über entsprechende Fahrbahnmarkierungen hinwegsetzt, kann dafür belangt werden.
  • Fahren in falscher Richtung: Dazu zählt beispielsweise das Befahren einer Straße entgegen der vorgeschriebenen Richtung.
  • Verstöße bei Rettungsgassen: Wer keine Rettungsgasse bildet oder Einsatzfahrzeugen nicht den vorgeschriebenen Vorrang gewährt, gerät stärker ins Visier.
  • Überladene Fahrzeuge: Auch eine gefährliche Überladung gehört künftig zum Katalog.
  • Missachtung von Zufahrtsbeschränkungen: Wer vorgeschriebene Beschränkungen aus Gründen der Verkehrssicherheit ignoriert, muss mit einer Verfolgung rechnen.
  • Fahrerflucht: Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort wird ebenfalls aufgenommen.
  • Verstöße an Bahnübergängen: Wer dort die geltenden Sicherheitsregeln missachtet, kann künftig leichter identifiziert werden.

Die Erweiterung betrifft damit keineswegs nur typische Urlaubsfehler wie ein paar Kilometer zu viel auf dem Tacho. Auch riskantes Verhalten, das andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, soll konsequenter verfolgt werden.

Einheitliche Bußgelder gibt es trotzdem nicht
Wer nun befürchtet, dass künftig überall in Europa dieselben Strafen gelten, kann zumindest in diesem Punkt aufatmen. Einen einheitlichen europäischen Bußgeldkatalog führt die neue Richtlinie nicht ein. Weiterhin entscheidet das jeweilige Land, welche Sanktion für einen Verkehrsverstoß fällig wird. Wer beispielsweise in Italien oder Frankreich zu schnell fährt, muss also mit den dort geltenden Bußgeldern rechnen. Diese können deutlich höher ausfallen als vergleichbare Strafen in Deutschland.

Die Neuerung betrifft vor allem die Zusammenarbeit der Behörden. Sie sollen Fahrzeughalter leichter ermitteln und die entsprechenden Verfahren effizienter abwickeln können. Ein ausländisches Knöllchen wird dadurch nicht automatisch zu einer Strafe nach deutschem Recht. Vielmehr soll verhindert werden, dass ein Verkehrsverstoß allein deshalb folgenlos bleibt, weil der Fahrer mit einem Auto aus einem anderen EU-Staat unterwegs war.

Autofahrer sollen besser informiert werden
Neben der konsequenteren Verfolgung sieht die Richtlinie auch Verbesserungen für Betroffene vor. Wer einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhält, soll die wesentlichen Informationen verständlich und in der Sprache des Zulassungslandes bekommen. Dazu gehören Angaben zum vorgeworfenen Verstoß, zu möglichen Folgen, Zahlungswegen und Fristen. Auch Informationen darüber, wie sich ein Bescheid anfechten lässt, sollen leichter zugänglich sein.

Ein neues digitales Informationsangebot soll Autofahrern zudem helfen, sich über Verkehrsregeln, Bußgelder und Einspruchsmöglichkeiten in anderen EU-Ländern zu informieren. Gleichzeitig enthält die Richtlinie Vorgaben zum Schutz persönlicher Daten und zur Sicherheit beim Austausch zwischen den Behörden.

Für Autofahrer heißt das: Die Hoffnung, dass ein Knöllchen aus dem Sommerurlaub irgendwo zwischen ausländischer Behörde und deutschem Briefkasten verloren geht, dürfte künftig deutlich weniger verlässlich sein. Wer im Ausland unterwegs ist, sollte sich deshalb nicht nur auf die heimischen Verkehrsregeln verlassen. Denn spätestens ab 2027 kann eine riskante Fahrt im Urlaub auch nach der Rückkehr noch ein unangenehmes Nachspiel haben.

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