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Verbraucherschützer schlagen Alarm über Ausmaß an illegalen Dienstleister-Verträgen

Fast jeder hat es schon erlebt. Man vergisst, den Strom-, Streaming- oder Fitnessstudio-Vertrag zu kündigen, weil man sich nicht genau erinnern kann, wie lange er läuft und der Dienstleister verlängert ganz einfach heimlich die Laufzeit auf ein neues Jahr, ohne dass man das eigentlich will. 

Damit sollte eigentlich diese Jahr Schluss sein, denn ein neues Gesetz zum Schutz des Verbrauchers sieht vor, dass Kunden ihre Zustimmung zu einer etwaigen Verlängerung geben müssen, bevor weitere Abbuchungen von ihrem Konto vorgenommen werden können. Laut Verbraucherorganisationen sind aber erschreckend wenige der Dienstleister dazu bereit, sich an das Gesetz zu halten. 

Die deutsche Verbraucherzentrale hat mehrere Stichproben in allen möglichen Bereichen, von Elektrizität- und Gasversorgern und Handy-/Internet-Dienstleistern bis hin zu Streaming- und Gaming-Plattformen durchgeführt. Unter 800 der geprüften Dienstleister wurden 167 Verstöße gegen das Verbraucherschutzgesetz registriert, in einigen Fällen so gravierend, dass die Verbraucherzentrale Anzeige erstattet hat. 

Verbraucherschützer beanstanden auch, mit welchen Methoden Dienstleister versuchen, ihre Kunden einzuschüchtern, um von der Gesetzwidrigkeit abzulenken. Dabei pochen die meisten mit aggressiven Drohungen auf ihre AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen), auch Kleingedrucktes genannt, die der Kunde angeblich akzeptiert hat and demzufolge auch unterliegt. Die Verbraucherzentrale weist deshalb darauf hin, dass diese Form von AGBs gesetzeswidrig sind und sich demnach keiner danach richten muss. 

Besonders betroffen von den unlauteren Methoden sind Abonnenten von Kleiderboxen und anderen Waren zum täglichen Gebrauch sowie Dating-Plattformen, aber auch eine große Anzahl von Elektrizitäts- und Gasanbietern befinden sich unter den Sündern. Telekommunikationsfirmen sind weniger betroffen. Für Telekom-Dienstleister war allerdings diese Gesetzesregelung bereits ein Jahr zuvor in Kraft getreten und eventuelle Verstöße wurden daher schon bei früheren Untersuchungen aufgedeckt und bemängelt. 

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Alexander Grünstedt