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Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Die Verbraucherzentrale warnt Privatpersonen deutschlandweit vor einer momentanen Betrugswelle. Kriminelle rufen in privaten Haushalten an und geben sich als Anwälte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aus, um Geld zu fordern oder auf diesem Wege an sensible Daten zu gelangen. Die Maschen der Betrüger erweisen sich hierbei als sehr vielfältig.

Häufig gibt man eine Gebührenerstattung von Banken oder Sparkassen vor, um an persönliche Daten zu gelangen. Andere Anrufer wollen Umfragen oder angebliche Beratungen zur Senkung der Energiekosten durchführen oder eine angebliche Gesetzesänderung bei Lebensversicherungen besprechen. Und wieder andere bieten an, personenbezogene Daten aus Listen bei Gewinnspielfirmen zu löschen, verlangen für diesen nutzlosen Service dann aber stolze 150 Euro.

Wer sich in erster Instanz weigert, dem wird mit Kontopfändung oder einem Gerichtsverfahren gedroht. Um keinen Zweifel aufkommen zu lassen, wird am Schluss des betrügerischen Anrufes meist noch die Rufnummer der Verbraucherzentrale als Rückrufnummer genannt. Oft wird sie sogar im Display der Angerufenen angezeigt. Das sogenannte Call-ID-Spoofing, wie der Fachbegriff für diese Anzeige heißt, macht es einem Laien quasi unmöglich den Betrug direkt zu erkennen. Das ist auch der Grund, warum viele Leute immer wieder darauf hereinfallen.

Doch die Verbraucherzentrale stellt klar: Niemals rufen Mitarbeiter unaufgefordert an und kommen auch nicht ohne Ankündigung zu einem nach Hause. Grundsätzlich sollte man daher skeptisch sein, wenn ein Anrufer oder Besucher behauptet, von der Verbraucherzentrale zu sein. In keinem Falle sollte man jedenfalls persönliche Daten preisgeben.

Erreicht einen ein solcher Anruf, so sollte man in jedem Falle unverzüglich Kontakt mit der Polizei aufnehmen. Diese rät einem nicht selten zu einer Strafanzeige. In jedem Falle sollte man aber angesichts dieser Tatsache auch seine Angehörigen informieren und auf diesem Wege warnen.

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  • Die deutsche Polizei ist keine Hilfe. Ich habe der Polizei einen einwandfreien Betrugsversuch gemeldet. Was hat die Polizei eines niedersächsischen Reviers getan? Man fragte mich: Sind Sie geschädigt worden? Was ich verneinte, habe ja den Betrugsversuch erkannt. Da können wir nichts tun, war die Antwort des Beamten. Noch Fragen?

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Jerry Heiniken