Kategorien: News

Verdoppelung der Preise – So werden Kunden von Ihren Stromanbietern abgezockt

In der Regel haben Verbraucher nichts zu lachen, wenn sie Post von Ihrem Stromanbieter bekommen. Meist handelt es sich bei diesen Schreiben zum Jahreswechsel um Informationen zur Preisanpassung. Die Kunden sollen mehr zahlen und dabei sind einige Anbieter besonders dreist.

Der Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV) nutzt dies um ihre Kunden besonders kräftig zur Kasse zu bitten. Der Grundpreis wird zum Beispiel einfach mal im Handumdrehen verdoppelt.

Deutliche Erhöhung des Arbeitspreises

Kunden erhielten von der BEV Schreiben, mit denen für 2019 eine Erhöhung des Arbeitspreises pro Kilowattstunde Strom von 25,22 Cent auf 29.67 Cent – also um fast 18 Prozent – angekündigt werden. Gleichzeitig steigt auch der Grundpreis von 27,21 Euro auf 56,34 Euro. Eine Steigerung um mehr als 100 Prozent. Als Begründung gibt das Unternehmen an, dass die Kosten für Energieversorgungsunternehmen, unter anderem Energiegroßhandelspreise und Nutzungsentgelte sich laufend verändern.

Verzehnfachung des Strom-Grundpreises

Und dabei handelt es sich noch nicht einmal um einen Einzelfall. Die Beschwerden gegenüber der BEV häufen sich. Auch in NRW sollen Kunden kräftig zur Kasse gebeten werden, wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt. So soll zum Beispiel ein Kunde statt 15,68 Euro nun 51,10 Euro bezahlen, eine Verdreifachung der Kosten.

Aus der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kommt sogar ein Schreiben, in dem eine Verzehnfachung des Grundpreises verlangt wird – von vier Euro auf 42 Euro.

Grundsätzlich sind solche Preiserhöhungen zwar sehr bedenklich, aber nicht verboten. “Preissteigerungen sind ganz normales Marktgeschehen. Rechtlich ist auch eine Verdoppelung des Preises nicht verboten” erklärt Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Boni und Guthaben werden nicht ausgezahlt

Jedoch gehen die Beschwerden noch viel weiter. Häufige Beschwerdegründe sind auch nicht ausgezahlte Boni der BEV. Besonders perfide ist, dass die BEV einst zu den besonders günstigen Stromanbietern gehörte und dadurch viele Neukunden gewann. Neukundenboni überzeugten auch unentschlossene Kunden zu einem Anbieterwechsel.

Lockangebote häufig nicht lohnenswert

Für die Stromanbieter lohnen sich solche Lockangebote häufig nicht. Erst wenn die erste Preiserhöhung erfolgt ist, ist ein Kunde für die Anbieter profitabel. Aber viele Nutzer sind dann bereits beim nächsten Anbieter mit besseren Konditionen. Da die Stromanbieter diese Vorgehensweise kennen, stellen sie sich immer häufiger quer und verweigern die Bonuszahlung mit Verweis auf entsprechende Vertragsklauseln.

So wehren Sie sich

Eine genaue Prüfung der Auszahlungsbedingungen im Vertrag ist daher unerlässlich. Sind diese Ihrerseits erfüllt und haben trotzdem kein Geld erhalten, so sollten Sie eine Rechtsexperten hinzuziehen.

Ebenfalls häufen sich die Beschwerden über nicht ausgezahlte Guthaben. Ein vertraglich zugesichertes Guthaben ist von den Energieversorgern auszuzahlen oder mit der nächsten Abschlagszahlung zu verrechnen.

Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht

Preiserhöhungen müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Ihnen steht in diesem Falle ein Sonderkündigungsrecht nach Paragraph 41 Absatz 3 des zu. Heißt, Sie können den Vertrag mit sofortiger Wirkung unabhängig von der Laufzeit kündigen.

Entsprechende Vergleichsportale helfen beim Wechsel mit Hilfe von Tarifoptimierern und filtern so eine mögliche Ersparnis gleich mit heraus. Die BEV wurde übrigens auf Grund vieler negativer Bewertungen von den großen Vergleichsportalen, wie Verivox oder Check24, ausgelistet.

Social
Author
Jerry Heiniken