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Von der Krankenkasse im Stich gelassen – eine Mutter klagt an

Die kleine Cassandra ist mit dem seltenen Gendefekt Trisomie 18 auf die Welt gekommen. Sie hat einen Herzfehler, muss künstlich ernährt werden und braucht immer wieder Sauerstoff. Ihre dreifache Mutter kämpft wie eine Löwin und bekam von der Krankenkasse eine eiskalte Absage.

Dem Mädchen, das weder laufen noch sprechen kann, wurde Pflegestufe 5 zugesprochen. Der Kinderarzt ordnete mit zunehmender Belastung eine intensive Behandlungspflege im Umfang von 40 Stunden an, um die medizinische Versorgung Cassandras zu gewährleisten. Die zuständige BKK lehnte ab. „Seit einem Jahr sind wir ohne Pflegedienst. Der wurde einfach gestrichen, als wir eine Erhöhung der Stunden beantragt haben“, sagt Mutter Stefanie G. in einem Interview mit der BILD-Zeitung. Die Begründung der BKK: Es sei bereits eine „im Haushalt lebende Person vorhanden, die im erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann“. Die zuvor geförderten 10 Stunden Pflegeaufwand, seien nur „im Rahmen einer Ermessensentscheidung“ genehmigt worden. Außerdem handle es sich um „einen erhöhten Pflegeaufwand, der den Leistungen der Pflegeversicherung zuzuordnen“ sei. Zuletzt riet man der Familie sich an das Sozialamt zu wenden oder Grundpflege bei der Pflegekasse zu beantragen. Die Eltern kämpfen jedoch um die Finanzierung eines mobiles Sauerstoffgeräts sowie um die Kostenübernahme für ein Kinder Palliativ-Team.

Die dreifache Mutter reichte Widerspruch ein. Doch bis die Gerichtsmühlen sich bewegt haben, wird viel Zeit vergehen. „Eine Entscheidung kann noch ein bis zwei Jahre dauern“, sagt Stefanie G. „Hätte ich das geahnt, hätte ich niemals eine Erhöhung der Stunden beantragt.“ ergänzt die verzweifelte Mutter, die sich dann an die Presse wandte. Nachdem die BILD-Zeitung um eine Stellungnahme bat, gab die Kasse bekannt, noch einmal das Gespräch mit der Familie suchen zu wollen.

Trisomie 18 wird auch Edwards-Syndrom genannt. Es handelt sich dabei um einen genetischen Defekt des 18 Chromosoms. 80 Prozent der betroffenen Kinder sterben noch in der Schwangerschaft oder werden abgetrieben. Nur wenige Kinder mit dem Edwards-Syndrom überleben das erste Lebensjahr – wenn doch dann mit schweren geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen, sowie Cassandra. Wie lange sie überleben wird, weiß niemand. Ihre Mutter kämpft jedoch um jeden Tag.

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Sara Breitner