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Abschiebungen erfolglos – Unterstützer sollen bestraft werden

Behörden bemängeln gescheiterte Abschiebe-Praxis: Fast jede zweite Abschiebung scheitert noch in der letzten Phase, weil der Ausreisepflichtige nicht angetroffen wird.

Wie die „Welt am Sonntag“ berichtete, scheitern zahlreiche Abschiebe-Versuche, weil die Ausreisepflichtigen zum Stichtag untertauchen. Der Grund: Die Betroffenen erfahren von ihrem Abschiebetermin und verstecken sich rechtzeitig bei Freunden oder Abschiebegegnern.

Konkrete Zahlen veröffentlichte die Ausländerbehörde für Hamburg. Wie das Hamburger Abendblatt schrieb, soll in der Hansestadt jede dritte Rückführung im vergangen Jahr gescheitert sein. Von 1695 geplanten Rückführungen scheiterten demnach 619. In 480 Fällen konnten die Ausreisepflichtigen selbst oder deren Familienmitglieder am Abschiebetag nicht an ihrem Wohnsitz vorgefunden werden. Bei 73 Rückführungen sollen Ausländer mit erheblichem Widerstand dafür gesorgt haben, dass die Abschiebung nicht unmittelbar erfolgte, berichtete das Hamburger Abendblatt. Die zuständige Behörde erklärte, dass in der Vergangenheit viele Abschiebungen erfolgreich gewesen wären, doch inzwischen scheinen Abschiebegegner aus alten Fällen gelernt zu haben und erschweren die Durchführung aktueller Rückführungen. „Es handelt sich um einen bundesweiten Trend“, sagte der Behördensprecher Matthias Krumm der Zeitung.

Innenministerium will Unterstützer von Asylvereitelung bestrafen
Bundesinnenminister Horst Seehofer möchte deshalb gegen Abschiebegegner vorgehen. Ein der WELT vorliegender Referentenentwurf für ein „Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ sieht Strafen für das Durchsickern von Abschiebungsterminen vor. Laut dem Entwurf sollen „Veröffentlichungen von geplanten Abschiebeterminen unter Strafe gestellt (werden); dies gilt ebenso für die Verbreitung an einen unbekannten Personenkreis, etwa in einem geschlossenen Newsletter oder sozialen Netzwerken, oder gegenüber einem ausreisepflichtigen Ausländer“.

Auch wer den Asylbewerbern Hinweise gibt, wie sie ihre Abschiebung verhindern können, soll laut dem Papier, auf das die WELT sich beruft, beststraft werden. So sei in dem Entwurf auch „das Vorschubleisten der Identitätsverschleierung als Tathandlung erfasst. ,Vorschub leisten‘ umfasst dabei jede Unterstützung, auch Beratung oder Anstiftung betroffener Ausländer, die Identität zu verschleiern, oder der Ratschlag, hinsichtlich der Identität den zuständigen Behörden keine Auskunft zu geben oder falsche oder unvollständige Angaben zu machen.“

Weiter zitiert die WELT das Papier: Wenn Abschiebungen scheiterten, beruhe dies häufig auf der „Undurchführbarkeit des Aufgreifens der ausreisepflichtigen Person am bekannten Aufenthaltsort oder der unbekannten Identität der abzuschiebenden Person“. In einigen Fällen beruhe das Scheitern „auf der systematischen Unterstützung der ausreisepflichtigen Personen durch Handlungen, die einen rechtsstaatlichen Vollzug des Aufenthaltsrechts gefährden“. Der Rechtsstaat müsse Handlungen unterbinden, „die auf eine Behinderung der Durchsetzung der Ausreisepflicht zielen“.

Noch ist der Entwurf nicht rechtsgültig. Es bedarf zunächst einer Ressortabstimmung, einen Kabinettsbeschluss und eine Bundestagsberatung bis die Vorschläge wirksam werden können.

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Author
Stephan Heiermann