

Kopfschütteln in Deutschland: Der mutmaßliche Amokfahrer von Leipzig muss nicht ins Gefängnis, obwohl er zweifach getötet hat. Die Gründe dafür, dass es stattdessen psychiatrisch untergebracht wird, seien „dringend“, so die zuständige Staatsanwaltschaft.
Jeffrey K. wurde als mutmaßlicher Amokfahrer von Leipzig verhaftet und tötete am Montag zwei Menschen. Weitere Personen wurden verletzt. Die Ermittlungsrichter ordneten an, ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, da er die Tat „im Zustand der zumindest erheblich verminderten Schuldfähigkeit begangen“ habe. Nach bisherigen Erkenntnissen sei es wahrscheinlich, „dass der Beschuldigte aufgrund seines Zustandes weitere erhebliche rechtswidrige Taten vergleichbarer Schwere begehen wird“.
Heimtücke war gegeben
Familienvater Jeffrey K. wird vorgeworfen, mit seinem Fahrzeug in Tötungsabsicht gehandelt zu haben, um „möglichst viele Menschen töten und schwer verletzen wollte“. Heimtücke und niedrige Beweggründe seien gegeben gewesen.
Täter war polizeibekannt
Da der Amokfahrer aber angab, „Stimmen gehört haben“ und bei den Vernehmungen nicht zu rationalen und logischen Antworten fähig war, wurde kein Haft-, sondern ein Unterbringungsbefehl erlassen. Jeffrey K. war außerdem schon vor der Tat polizeibekannt und hatte sich in diesem Jahr bereits freiwillig in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgehalten.
Aus der Psychiatrie geflogen
Dort sei er aufgrund seines aggressiven Verhaltens gegenüber anderen Patienten entlassen worden. Er sei zudem Amateurboxer und habe bis Januar in einem Leipziger Boxclub ehrenamtlich Trainings für Anfänger in verschiedenen Altersgruppen angeleitet.
Zwei Tote, mehrere Verletzte, viele Traumatisierte
Bei der irren Fahrt durch die Grimmaischen Straße in der Leipziger Fußgängerzone kamen zahlreiche Menschen zu Schaden. Bei den Todesopfern handelt es sich um eine 63-jährige Frau und einen 77-jährigen Mann. Der mutmaßliche Täter ist 33 Jahre alt und hat die deutsche Staatsbürgerschaft; er ließ sich ohne Widerstand festnehmen. Zeugen, die unverletzt blieben, müssen wegen Traumata behandelt werden. Momentan besteht bei den Verletzten keine Lebensgefahr mehr. Viele Geschäfte in der Einkaufsstraße sind nach wie vor geschlossen.
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Normalerweise passt der beschriebene Geisteszustand zumindest in das politische sowie justizielle Niveau der geistigen Personalstruktur. Nur wer selbst einen Dachschaden hat, kann solche Taten mit Unterbringung und Vollversorgung goutieren.