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Bahnfahrer aufgepasst: Das ändert sich ab Juni

Die deutsche Bahn modernisiert wieder einmal ihr Serviceangebot. Deshalb wird bald ein häufig genutztes Angebot digitalisiert. Ab 1. Juni können Fahrgäste die Erstattung bei Zugverspätungen oder –ausfällen online beantragen.

Zugverspätungen und Zugausfälle sind ein Laster für viele Bahnreisende. Wenn die Reisebehinderung der Bahn zur Last gelegt werden kann, ist der Schienennetzbetreiber verpflichtet, einen Teil des Fahrpreises zu erstatten. Bisher war die Antragstellung dafür kompliziert, aufwendig und unnötig umweltbelastend. Das soll sich ändern. Zum 1. Juni bietet die Bahn ein Online Formular an, sodass die Erstattung über das Kundenkonto erfolgt.

“Die Erstattung über das Smartphone ist künftig kinderleicht und mit wenigen Klicks in fünf Minuten erledigt”, teilte Konzernchef Richard Lutz am Montag mit. “Unsere Kunden müssen keine Zugnummern mehr heraussuchen oder Fahrkarten einreichen. Damit machen wir die Entschädigung deutlich einfacher.”

Selbstverständlich bleibt die Möglichkeit des Papierantrags erhalten, in einigen Fällen bleibt sie sogar unausweichlich. Das gilt dann, wenn die zu erstatteten Bahntickets persönlich am Schalter oder Automaten erworben wurden. Oder vereinfacht: Wer sein Ticket online erworben hat, kann auch online die Erstattung beantragen. Wer sein Ticket analog kauft, muss ggf. auch einen analogen Erstattungsantrag ausfüllen.

Für die Erstattung auf dem herkömmlichen Weg muss das sogenannte Fahrgastrechte-Formular ausgedruckt und ausgefüllt werden. Für den Antrag muss man die Zugnummern sowie die vorgesehenen und tatsächlichen Ankunftszeiten heraussuchen und aufschreiben. Außerdem muss man sein Ticket beifügen und beides per Post an die Bahn schicken. Beim digitalen Antrag werde all dies vereinfacht, erklärt die Bahn. Der Online-Antrag auf Erstattung brauche nur wenige Klicks und die Kunden müssten weder Zugnummern noch Uhrzeiten herausfinden.

Bald keine Tickets mehr beim Schaffner

Ein weiterer, analoger Vorgang soll zum Jahreswechsel gänzlich abgeschafft werden. Ab 2022 werden die Kontrolleure in den Zügen keine Papierfahrkarten mehr verkaufen, wie das bisher möglich war. Als Alternative bleibt Spontanen nur noch die Buchung am Smartphone oder Laptop. Bis 10 Minuten nach Abfahrt muss dies geschehen sein, ansonsten werden die Schaffner einen als Schwarzfahrer behandeln. Der Fahrgastverband „Pro Bahn“ sieht dies unproblematisch: „Nach unserer Beobachtung nutzen das vor allem Geschäftsleute, denen es auf das Geld nicht ankommt und die zwei Handys dabei haben“. Die Neuregelung sei daher für die meisten Bahnkunden „kein großer Verlust“.

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    • Und überhaupt ,die ÄLTERE GENERATION kann mit den Handy nicht od.wenn überhaupt damit umgehen !? Alles nur Online ,wo soll das noch hingehen ?

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Author
Stephan Heiermann