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Bundeswehr bereitet den Kriegsfall vor: Wer kann einberufen werden?

Als Reaktion auf den Ukraine-Konflikt wird die Bundeswehr aufgerüstet. Auch die Reserve ist im Gespräch. Im Kriegsfall könnten alle Wehrpflichtigen im Alter von 18 bis 60 Jahre einberufen werden. Davor gibt es allerdings einige Hürden.

Die Bundeswehr rüstet auf. Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) brachte auch die Einberufung von Reservisten ins Gespräch. Im Ernstfall könnten alle Wehrpflichtigen einberufen werden. Doch bis dahin gibt es viele rechtliche Hürden. Außerdem werden Freiwillige in jedem Fall vorgezogen.

Wer einberufen werden könnte
Aktuell zählen 184.000 aktive Soldaten zur Bundeswehr. Abrufbereit sind außerdem 31.500 beorderte Reservisten, die regelmäßig an Übungen teilnehmen und im Ernstfall schnell eingesetzt werden können. Nach aktuellen Informationen des „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ wird in Erwägung gezogen, diese bei Einsätzen in Europa zu aktivieren, um die Durchhaltefähigkeit der Bundeswehr zu gewährleisten.

Darüber hinaus könnten im äußersten Verteidigungsfall 900.000 wehrrechtlich verfügbare Reservistinnen und Reservisten einberufen werden. Dazu zählt jede Person, die mindestens zwei Tage lang gedient hat und inzwischen aus dem Dienst ausgeschieden ist. Von der Reserve ausgeschlossen werden Personen ab dem 65. Lebensjahr. Außerdem können gesundheitliche oder andere Gründe eine Dienstuntauglichkeit herstellen.

Nach offiziellen Informationen stehen deshalb von 10,2 Millionen ehemaligen Wehrdienstlern nur 900.000 Reservisten zur Verfügung. Rund 30.000 davon zählen zu den beorderten Reservisten, die regelmäßig im Training sind und immer wieder zu einem bestimmten Posten in der Bundeswehr zurückkehren. Bis zu sechs Jahre nach dem aktiven Dienst können Soldatinnen und Soldaten zurückbeordert werden.

Zu den Einsatzgebieten der Reservisten gehört die Truppenreserve beim Heer, der Luftwaffe oder der Marine sowie Cyberbeauftragte und Sanitäter, als auch die Territoriale Reserve, die bei Naturkatastrophen und anderen humanitären Notsituationen eingesetzt wird.

Die restlichen 870.000 Angehörigen der allgemeinen Reserve könnten bei Bedarf aus- und weitergebildet werden. In jedem Fall setzt die Bundeswehr auf Freiwilligkeit. Einberufen wird nur, wer selbst eine Einverständniserklärung abgegeben hat.

Einberufung im Spannungs- und Verteidigungsfall
Bei erhöhter, militärischer Alarmstufe, dem sogenannten Spannungsfall oder Verteidigungsfall ermöglicht die Verfassung eine Einberufung aller Wehrpflichtigen zwischen 18 bis 60 Jahre. Diese Option wurde 2011 ausdrücklich offengelassen, als die allgemeine Pflicht zum Grundwehrdienst abgeschafft wurde. Das heißt: Im Spannungs- oder Verteidigungsfall tritt wieder eine Wehrpflicht in Kraft.

Ein Spannungs- oder Verteidigungsfall kann jedoch nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erklärt werden. So lange das nicht geschieht, muss niemand mit einer Einberufung rechnen, der bislang keine Beziehungen zur Bundeswehr pflegt.

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  • Wunderbar dann bildet doch endlich mal Frau BaerBöck aus damit sie weiß wie man mit einer Waffe umgeht, aber BITTE BITTE lasst den Boris Palmer aus vor, der erschießt sonst alle ungeimpften Menschen!

  • "... bereitet sich auf den Kriegsfall vor!" Hahaha, das wird aber einen Ansturm auf "toys'r'us" geben. Ob die so viele Wasserpistolen vorrätig haben ..... :-D :-D :-D

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Sara Breitner