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Feuerwerkskörper: Änderung für Silvester 2023

Wichtige Änderung für Silvester angekündigt: Bürgerinnen und Bürger, die sich auf ein Feuerwerk freuen, müssen sich für dieses Jahr über eine wichtige Änderung informieren. Sie betrifft den Verkauf von Feuerwerkskörpern in den Tagen vor dem Ende des Jahres.

Wie jedes Jahr ist das Loslassen von Feuerwerkskörpern und Knallkörpern ein kontroverses Thema. Die einen sind der Meinung, dass Feuerwerke die Silvesternacht zur schönsten Nacht des Jahres machen, andere würden es lieber sehen, wenn der Verkauf an Privatpersonen ganz verboten würde.

Für diejenigen, die sich auf den Anblick der bunten Lichter freuen, gibt es eine gute Nachricht: Sofern Sie in einem Gebiet wohnen, in dem Feuerwerk erlaubt ist, können Sie Ihr eigenes Feuerwerksspektakel veranstalten

Es gibt nur eine Sache, die Sie dabei beachten müssen: Silvester fällt in diesem Jahr auf einen Sonntag. Das bedeutet, dass viele der Geschäfte, in denen Sie normalerweise Ihr Feuerwerk kaufen, geschlossen sind. Um an einem Sonntag geöffnet zu sein und Feuerwerkskörper zu verkaufen, bräuchten sie eine Sondergenehmigung. Wenn Sie also vorhatten, Ihre Feuerwerkskörper erst am letzten Tag des Jahres zu kaufen, müssen Sie wahrscheinlich etwas mehr bezahlen.


Es wurde daher eine willkommene Änderung angekündigt: Anstatt Feuerwerk nur zwischen dem 29. und 31. Dezember verkaufen zu dürfen, gilt in diesem Jahr eine Ausnahme. Die Geschäfte können mit dem Verkauf von Feuerwerkskörpern einen Tag früher, nämlich am 28. Dezember, beginnen. Wer also in diesem Jahr sein eigenes Feuerwerk veranstalten möchte, sollte sich am 28. Dezember frühzeitig auf den Weg zu den Läden machen, um dem Andrang zu entgehen.

Obiges gilt insbesondere für Feuerwerkskörper der Kategorie F2, die jedes Jahr nur für eine begrenzte Zeit von Privatpersonen erworben werden können. Diese werden vom Zoll definiert als “Feuerwerkskörper, von denen eine geringe Gefahr ausgeht, die einen geringen Lärmpegel besitzen und zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind”. Feuerwerkskörper der Kategorie F1, die “Feuerwerkscherzartikel und Tischfeuerwerk, wie Wunderkerzen, Brummkreisel oder kleine Vulkane” umfassen, können dagegen ganzjährig erworben werden.

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Kai Degner