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Führerschein-Umtausch: Diese Fristen müssen unbedingt beachtet werden

Nun rückt der Zeitpunkt immer näher, bis zu dem Millionen Besitzer eines Führerscheins diesen umtauschen müssen. In wenigen Monaten enden die ersten Fristen. Dies ist nun von den Autofahrern zu beachten.

In den kommenden Jahren müssen Führerscheinbesitzer wichtige Fristen beachten und ihren alten „Lappen“ in einen neuen umtauschen. EU-weit sind bis zum Jahr 2033 die neuen Führerscheine Pflicht, um so Fälschungen zu erschweren. Auch soll ein einheitliches Aussehen länderübergreifend die Erkennbarkeit vereinfachen. Zusätzlich soll der Missbrauch dadurch verhindert werden, dass diese Dokumente dann in einer zentralen Datenbank gespeichert werden.

Die verschiedenen Fristen sind aus dem Grund einer geordneten Umstellung aufgestellt worden. So sollen die Behörden genügend Zeit haben, um den Aufwand auch zu bewerkstelligen. In der ersten Phase erfolgt die Umstellung der Führerscheine nach den Geburtsjahrgängen, später rücken dann die Ausstellungsdaten der Papiere in den Vordergrund. Derzeit müssen bereits Autofahrer, die in den Jahren zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, ihre alten Scheine abgeben.

Für Millionen Menschen bedeutet dies, dass sie bis zum 19. Januar 2022 verpflichtet sind, ein neues Dokument zu besitzen. Und so geht es in den nächsten Jahren dann weiter. Die Jahrgänge 1959 bis 1964 sind verpflichtet, bis zum 19. Januar 2023 die Scheine zu tauschen, dann folgen bis zum 19. Januar 2024 die zwischen 1965 und 1970 Geborenen. Schlussendlich sind dann alle nach 1971 geborenen Führerscheininhaber bis zum 19. Januar 2025 in der Pflicht, ihre Papiere zu erneuern. Am längsten Zeit haben diejenigen, die vor 1953 auf die Welt kamen. Ihnen ist der 19.01.2033 als Frist gesetzt worden.

Alle, die von diesen Umtausch-Aktionen nicht direkt betroffen sind, können sich dann an dem Ausstellungsdatum ihres Führerscheins orientieren. Dabei gelten dann die nachfolgend festgelegten Fristen:

Ausstellungsdatum      Umtauschfrist endet am
1999 – 2001                      19.01.2026
2002 – 2004                      19.01.2027
2005 – 2007                      19.01.2028
2008                                   19.01.2029
2009                                   19.01.2030
2010                                   19.01.2031
2011                                   19.01.2032
2012 – 18.01.2013            19.01.2033

Doch ist es auch jederzeit möglich, auch außerhalb der geplanten Reihenfolge ein neues Dokument zu beantragen. Um Stichtage gar nicht erst zu verpassen, rät der ADAC sogar dazu, sich frühzeitig darum zu bemühen.

Beantragt werden kann der neue Führerschein bei der zuständigen Behörde unter Vorlage eines aktuellen Passbilds, dem momentan gültigen Führerschein und einem Ausweisdokument. Die Kosten müssen mit rund 25 Euro veranschlagt werden. Und die beste Nachricht ist, dass eine erneute Prüfung der Fahrfähigkeiten nicht notwendig ist.

Kommentare anzeigen

  • Auch das wird bestimmt wieder Querdenker und Reichsbürger auf den Plan rufen.
    Deutsche Reichsbürger wohlgemerkt, denn in Österreich sind sog. Reichsbürger ja legal. Letztere sind eben nun mal österische Reichsbürger. 😁

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Alexander Grünstedt