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Gesetz ausgeweitet: Nutzer von Porno-Plattformen künftig unter Visier

Die EU hat ein Gesetz für digitale Dienste auf gängige Porno-Plattformen und ihre 45 Millionen Nutzer ausgeweitet. Mit Anzeigen rechnen müssen künftig alle, die illegale Inhalte uploaden, aber auch die Website-Betreiber selbst, wenn diese Inhalte nicht rasch gelöscht werden. Die Politiker in Brüssel erhoffen sich dadurch vor allem einen Schlag gegen Kinderpornografie im Netz.

Zusätzlich zu den klar illegalen pornografischen Inhalten sind die Anbieter durch das erweiterte Gesetz auch verpflichtet, schnell zu reagieren, wenn Videos oder Bilder gegen den Willen der gezeigten Personen hochgeladen wurden. Des Weiteren müssen

KI-generierte Deepfakes, also zum Beispiel ein künstlich eingefügtes Gesicht in ein Porno-Video, entfernt werden sowie den Zugriff Minderjähriger weiter erschwert werden. Verpflichtende Altersbeschränkungen sind vorgesehen.

Die Plattformen werden ebenso dazu verpflichtet, sämtliche Informationen zu personalisierter Werbung transparent zu veröffentlichen und entsprechende Algorithmen offenzulegen, wobei sensible Daten wie die sexuelle Orientierung keinesfalls für gezielte Werbung verwendet werden dürften.

EU-Digitalkommissar Thierry Breton erklärte zu der Gesetzeserweiterung, dass es der Europäischen Union in erster Linie um den Schutz von Kindern und Jugendlichen gehe. Die drei betroffenen Porno-Plattformen Pornhub, Stripchat und XVideos haben mehr als 45 Millionen Nutzer in europäischen Ländern. Pornhub bestreitet dies und erklärte, die Seite werde in der EU im Schnitt nur 33 Millionen Menschen genutzt und sei damit zu klein, um unter das Gesetz zu fallen.

19 große Onlinedienste sind bereits von dem Gesetz erfasst. Dazu gehören die Onlinehändler Amazon und Zalando, Google Maps sowie Plattformen wie Facebook, TikTok und der einst als Twitter bekannte Dienst X. Bei Verstößen drohen Strafen in Milliardenhöhe und in letzter Instanz sogar die komplette Sperre der Webseite.

Noch offen ist, ob und wie die EU weiter zu den „geschlechtsspezifischen Aspekten und Auswirkungen der Pornografie auf die Menschenrechte“ vorgehen will. Die Kommission hatte zuvor angeprangert, dass die Auswirkungen von Pornografie auf Frauen besonders negativ seien und man hier gegensteuern müsse.

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  • wenn man den herstellern und Vertreibern nicht an die Wäsche kommt macht man es eben wieder so, daß man die Nutzer belangt. Da zeigt klar, daß die Gesetzgerber gar kein ehrliches Interesse haben, Kinderpornografie zu unterbinden, weil sie womöglich selbst Nutzer sind !?

    Das Beste was man endlich tun könnte ist, die Hersteller von Pornografie dahingehend zu verpflichten, ein Sigel der Regierung zu erhalten, ob Pornografie frei ist von unerlaubten Inhalten. Wie bitte soll ein normaler Nutzer von Pornografie erkennen ob Kinderpornos wirklich mit Kindern gemacht wurde oder nicht 18-Jährige auf jung getrimmt wurden ????

    Die regierung ist für mich in der Pflicht einen Weg zu finden, wie man Kinderpornos klar erkenntlich macht. Also alle Pornos brauchen ein Sigel um klar zu zeigen, das ist erlaubt.

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Martin Beier