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Große Unterhaltsreform für alle Scheidungskinder: Soviel müssen Väter nur noch zahlen

Bei einer Scheidung kommt es zwischen Müttern und Vätern häufig zum Streit – vor allen Dingen um das liebe Geld und die Unterhaltszahlungen für die gemeinsamen Kinder. Meist ist es der Vater, der den Unterhalt zahlen muss, weil die Kinder bei der Mutter bleiben. Die Summe, die gezahlt werden muss, orientiert sich dabei an der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Kurz umrissen: Je mehr man verdient, umso mehr Unterhalt muss man zahlen. Außerdem werden die Unterhaltszahlungen mit steigendem Alter der Kinder angepasst.

Doch nun soll die gesamte Unterhaltsfrage in Deutschland reformiert werden. Zwar ist es noch immer so, dass die Haupterziehung im Falle einer Scheidung die Mutter übernimmt, doch auch Väter wollen immer mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen. Und hier greift die Ampel jetzt ein. Väter, die mehr Zeit als üblich mit ihren Kindern verbringen, sollen weniger Unterhalt zahlen müssen als jene, die sich in das Leben der Kinder kaum bis gar nicht einbringen.

Man brauche einfach eine faire Verteilung der Unterhaltslasten, meint auch Justizminister Marco Buschmann. Wenn der Betreuungsanteil des Vaters mehr als 29 Prozent und weniger als die Hälfte beträgt, soll er weniger Unterhalt zahlen müssen. Achtung: Gezählt werden nur die Nächte mit Kind. Mal eben von der Schule abholen und Eis essen gehen ist hier nicht zu berücksichtigen.

Zum Verständnis hier ein Beispiel:
Eine Mutter verdient in ihrem Job 2000 Euro, der Vater 4000 Euro. Die beiden teilen sich die Betreuung ihrer Tochter. Insgesamt verbringt sie 146 Nächte pro Jahr bei ihrem Vater. Sein Betreuungsanteil liegt also bei 40 Prozent. Nach aktuell noch geltendem Recht muss Max zwischen 478 und 558 Euro Unterhalt zahlen. Das könnte sich aber drastisch reduzieren, wenn die Betreuungsgerichte bald eventuell die Betreuungszeiten anerkennen.

Das bedeutet aber auch, dass manche Mütter künftig weniger Geld bekommen. In jedem Falle schürt es das Interesse der Väter, sich künftig mehr um die eigenen Kinder zu kümmern.

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  • Mal ganz ehrlich, das ist doch Schwachsinn hoch drei was der Buschmann da will. Mütter die nicht oder wegen der Kinder nur geringfügig arbeiten Können sind mit diesem Urteil doch wieder nur bestraft.
    Da will sich einer wieder mal ein Denkmal setzten. Wie erbärmlich ist das denn.
    Da mach ich mir mal schnell ein Gesetz damit ich nicht zahlen brauche.

    Da haben wir doch ganz andere Baustellen wie Kindergrundsicherung, Kitas, Schulen, Ärztemangel, Lehrermangel und was weis ich noch alles.

    Schlimm,schlimm,schlimm

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Jerry Heiniken