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Gute Nachricht für Arbeitnehmer: Ab sofort mehr Netto vom Brutto

Diese Nachricht freut die meisten Arbeitnehmer, denn weitere Entlastungen werden mit dem laufenden Monat sichtbar. So steigt rückwirkend zum 1. Januar der Grundfreibetrag, den nun alle bekommen, die bis zum jetzigen Zeitpunkt zu viel Lohnsteuer bezahlt haben. Rund 69 Euro erhalten so nach Berechnungen Singles pro Jahr mehr.

Viele werden sich am Ende des Monats über einen höheren Netto-Betrag freuen, der in diesen Tagen auf ihrem Konto landet. Denn es greifen bereits in den vergangenen Monaten beschlossene Erleichterungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Rückwirkend zum 1. Januar ist so von der Politik der Grundfreibetrag erhöht worden. Dieser liegt nun bei 10.347 Euro, nachdem er bislang 9.984 Euro betragen hatte. Nur wer jetzt über diesem Betrag liegt, zahlt dann auf sein Gehalt auch Einkommenssteuer. Ansonsten bleibt das Bruttogehalt steuerfrei, lediglich Sozialversicherungsabgaben sind zu leisten. Im Gegenzug wird ab diesem Wert nun jeder verdiente Euro mit Einkommenssteuer belegt. Durch die Erhöhung des Grundfreibetrags erhalten alle Arbeitnehmer automatisch ein höheres Nettogehalt. Allerdings wird der Wert lediglich im Juli auffällig sein, denn die Anpassung erfolgt rückwirkend ab dem Januar. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu viele Steuern bezahlt haben, bekommen somit eine Korrektur.

Nun stellt sich für viele die Frage, wie viel mehr an Gehalt übrigbleibt. Das Institut für deutsche Wirtschaft hat dies einmal nachgerechnet und kommt bei Singles auf einen Wert von 69 Euro mehr in diesem Jahr. Schaut man auf eine Familie mit einem Einkommen und zwei Kindern, bleiben durch die Erhöhung des Freibetrages rund 138 Euro mehr.

Hinzu kommt noch eine gute Nachricht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gleichzeitig steigt nämlich auch der Pauschbetrag, der die Kosten für die Ausübung der Arbeit pauschal von der Steuer befreit, von 1.000 Euro auf 1.200 Euro. Auch dies erfolgt rückwirkend zum 1.Januar 2022. Alle Beschäftigten, die weniger als 1.200 Euro Werbungskosten haben, profitieren von dieser Maßnahme.

Auch hier liegen die tatsächlichen Werte im mittleren zweistelligen Euro-Bereich. Hat ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin 4.000 Euro brutto, so ergibt sich daraus eine Steuerersparnis von rund 67 Euro. Allerdings wird dies erst mit der Steuerklärung für das laufende Jahr sichtbar, erscheint also nicht direkt auf dem Gehaltszettel. Leer gehen diejenigen aus, die mehr als 1.200 Euro an Pendlerpauschale absetzen können.

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Sara Breitner