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Inflationsausgleich: 48 Millionen Bürger bekommen mehr Geld

48 Millionen Bürger sollen mehr Geld auf dem Konto haben: Die Bundesregierung hat angekündigt, dass das neue Inflationsausgleichsgesetz kommen wird. Finanzminister Christian Lindner hat die Eckpunkte des neuen Gesetzes vorgestellt, mit denen die Steuerlast für kleine und mittlere Einkommen gesenkt und die finanzielle Unterstützung für Familien erhöht werden soll.

Laut Lindner werden rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürger – Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige und Unternehmer – von den Verbesserungen profitieren. Ausdrücklich ausgenommen sind Personen mit hohen Einkommen: Für sie bleibt der Steuersatz bei 45 %.

Die Eckpunkte des neuen Inflationsausgleichsgesetzes:

Höherer Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag wird ab dem 1. Januar 2023 um 285 Euro auf 10.632 Euro erhöht. Diese Änderung bedeutet für viele auch weniger Formulare: Schätzungsweise über 270.000 Bürgerinnen und Bürger müssen dann keine Steuererklärung mehr abgeben. Darunter sind rund 75.000 Rentner. Für das Jahr 2024 wird der Grundfreibetrag um weitere 300 Euro auf 10.932 Euro angehoben.

Anpassung an den Effekt der kalten Progression
Als “kalte Progression” bezeichnet man eine schleichende Steuererhöhung, wenn eine Gehaltserhöhung durch die Inflation aufgefressen wird, aber dennoch zu einer höheren Besteuerung führt. Um dies auszugleichen, werden zusätzliche Aspekte des Steuertarifs verschoben. Profitieren sollen alle mit einem Jahreseinkommen unter 62.000 Euro, da der Spitzensteuersatz ab 2023 bei 61.972 statt bisher 58.597 Euro liegen wird. Im Jahr 2024 soll dieser auf 63.515 Euro steigen.

Lindner sprach von einer gesamten Steuersenkung von mehr als zehn Milliarden Euro: Im Durchschnitt dürften Arbeitnehmer im nächsten Jahr 193 Euro mehr netto haben als in diesem Jahr, wenn sich ihr Einkommen nicht ändert.

Mehr Geld für Familien
Der Kinderfreibetrag wird schrittweise für jeden Elternteil um insgesamt 264 Euro erhöht, bis er am 1. Januar 2024 bei 2.994 Euro liegt. Auch das Kindergeld wird im nächsten Jahr schrittweise angehoben: Ab dem 1. Januar 2024 beträgt es einheitlich 233 Euro monatlich für das erste, zweite und dritte Kind und 250 Euro für jedes weitere Kind. Die Erhöhung des Kindergeldes gilt auch für einkommensschwache Familien, die keine Einkommensteuer zahlen.

Kommentare anzeigen

  • Ein Tropfen auf den heißen Stein und weniger als die inflationsbedingte Steuermehreinnahme wesentlich durch die MWSt. Deren drastische Senkung wäre eine wirksame Entlastung wesentlich für die Geringverdiener. MWSt auf Medikamente und Krankenhausbedarf ist absolut unsozial und ebenso auf viele Lebensmittel, Wohnungsmieten, Energiekosten und wichtigen Versicherungen für Hausrat, Haftpflicht, Elementarschaden und Unfall. Das sind Kosten für jeden in gleicher Höhe und würde somit den Geringverdiener mehr entlasten als das kleine Päckchen aus Lindners Haus.

  • Es klingt wie ein Hohn, Erleichterung für Menschen mit geringen Einkommen. Wer ein geringes Einkommen hat zahlt doch auch jetzt keine Steuer, wo ist denn nun der Inflationsausgleich. Es ist doch wie immer wenn die FDP einen Vorschlag macht, es begünstigt doch immer wieder die Besserverdiener. Auch an die Profiteure der Energiekrise wagt er sich nich heran.

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Kai Degner