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Kripo ermittelt: Zwei Mädchen auf Spielplatz vergewaltigt

Wegen der Vergewaltigung zweier Mädchen auf einem Spielplatz ermittelt nun die Kripo in Sachsen-Anhalt.

Die 14 und 15 Jahre alten Teenager waren am Samstag nachts am Revier  Jerichower Land in Burg bei Magdeburg aufgetaucht und berichteten von sexuellem Missbrauch, unabhängig voneinander. Die Beamten ermitteln gegen zwei junge Männer im Alter von 19 und 20 Jahren.

„Die mutmaßlichen Geschädigten und die vermeintlichen Beschuldigten kennen sich schon eine gewisse Zeit und haben sich des Öfteren auf dem Spielplatz an der Johann-Mühlpfort-Straße getroffen“, erklärte ein Polizeisprecher- Es habe bereits erste Verhöre gegeben, auch kriminaltechnische Untersuchungen haben bereits stattgefunden. Die beiden Verdächtigen durften die Wache wieder verlassen. Es wird weiter ermittelt, auch Zeugen sollen noch gehört werden.

Der komplette Spielplatz wurde noch in der Nacht gesichert und für alle Außenstehenden abgeriegelt. Die Spurensicherung untersuchte ihn bis Sonntagmittag, bis er dann wieder freigegeben werden konnte.

Die vermeintlichen Opfer waren nur eingeschränkt zur Kooperation bereit. Sie haben laut Polizei keiner medizinischen Untersuchung zugestimmt – diese ist für die Beweisführung allerdings relativ wichtig. Auch die Aussagen seien etwas “vage”, so heißt es.

Die Teenager sollen nur auf Anraten einer Angehörigen überhaupt Anzeige erstattet haben. Die verdächtigen Männer dagegen hätten sich „kooperativ“ gezeigt und eine DNA-Probe abgegeben. Sie bestreiten die Vergewaltigungen.

Kein Grund, sie festzuhalten, so der Staatsanwalt: „Es muss eine hohe Wahrscheinlichkeit der Täterschaft beziehungsweise der Teilnahme an einer Straftat gegeben sein, damit eine Untersuchungshaft angeordnet wird.” Diese konnte aber bislang nicht nachgewiesen werden. 

In Deutschland wurden im Jahr 2021 laut polizeilicher Kriminalstatistik 9.986 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder einem sexuellen Übergriff in besonders schwerem Fall gemeldet. 94 Prozent dieser Opfer sind weiblich. Das Strafmaß der Vergewaltigung lautet „Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren“, die Hoechststrafe sind 15 Jahre.

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  • "Experten" sehen schon den Schuft als Täter, wissen aber nicht, wie sie es meistern sollen. Abwarten.

  • Das waren bestimmt wieder Deutsche und nicht Zuwanderer, die unsere Politiker dringend brauchen, weil zu viele Deutsche auswandern, und andere deutsche Eheleute kaum noch Nachwuchs zeugen können, damit sie einigermaßen über die finanziellen Runden zu kommen.

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Martin Beier