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Millionen Impfzertifikate verlieren Gültigkeit im Februar

Mehrere Millionen Impfzertifikate verlieren im Februar ihre Gültigkeit. Für die Besitzer dieser Zertifikate können damit große Probleme entstehen. Darum sollten sie jetzt handeln. Wer ist betroffen und was ist zu tun?

Ab Februar gilt die neue EU-Befristung zur Grundimmunisierung. Damit verfallen zum Monatswechsel rund neun Millionen Impfzertifikate. Besonders, wer die CovPass- oder CoronaWarn-App nutzt, muss mit Problemen rechnen. Die neue Frist gilt auch für Genesene, die eine Genesungsimpfung erhalten haben.

Ab Februar gelten Impfzertifikate mit Grundimmunisierung nur noch für neun Monate nach der zweiten Impfung. Wer also vor dem 7. Mai 2021 vollständig geimpft wurde, verliert seinen Status im Februar schlagartig, insofern keine Booster-Impfung vorliegt. Spätestens bei einer Ausreise macht sich das bemerkbar.

Nach Recherchen von „Focus Online“ laufen am 1. Februar demnach 8,8 Millionen Impfzertifikate ab. Dies gehe aus einer Auswertung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hervor.

Wie die Regelung innerhalb Deutschlands umgesetzt wird, hat der Bundestag bislang noch nicht ausformuliert. Grundsätzlich gilt die EU-Regel auch in der Bundesrepublik. Außerdem hat die Bundesregierung zugestimmt. Vermutlich werden die Details zu den Themen auf dem kommenden Bund- Ländergipfel gehören. Dabei könnte auch beschlossen werden, dass Genesene zukünftig nur noch drei Monate lang als immunisiert gelten, wie es die neuen Richtlinien des Robert-Koch-Instituts vorsehen.

Ebenfalls unklar ist bislang, wie die CovPass- und Corona-WarnApp darauf reagieren werden. Vermutlich werden die Apps den Status „ungültig“ anzeigen. Sobald das passiert, wird die betroffene Person als ungeimpft behandelt. Das ist zumindest dort überall der Fall, wo das digitale Zertifikat abgerufen wird, zum Beispiel an europäischen Flughäfen.

Wer ins Ausland reist, sollte sich ohnehin vorher noch einmal genau informieren, wie die Impfnachweise dort bewertet werden. In Österreich beispielsweise gilt ein Impfzertifikat bereits ab sechs Monaten als ungültig. Diese Regel tritt ebenfalls im Februar in Kraft.

Wer diese und andere Probleme umgehen will, sollte sich zügig um eine Booster-Impfung kümmern. Diese Vorgehensweise entspricht auch den Empfehlungen der meisten Virologen. Inzwischen herrscht weitestgehend Einigkeit, dass zwei Impfdosen auf lange Sicht nicht vor Covid-19 schützen. Die Booster-Impfung wird also sehr wahrscheinlich bald zur Grundimmunisierung dazugezählt.

Doch Achtung: In einigen Bundesländern wird die Booster-Impfung erst 14 Tage nach der Spritze anerkannt. Wer in Berlin, Sachsen oder Thüringen wohnt, kann daher versehentlich beim 2G-Modell rausfliegen, bis der Booster anerkannt wird.

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  • Diese BRD Regierung müsste eigentlich auf die Anklagebank
    vom internationalen Menschengerichsthof , so ein miserables und unwissenschaftliches
    Treiben gegen Menschen ist nicht mehr akzeptabel !!

  • Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regel für Einzelhandel in Bayern

    Stand: 19.01.2022

    Vorläufig dürfen auch Ungeimpfte wieder im Einzelhandel in Bayern einkaufen. Die Richter halten eine grundsätzliche 2G-Regel für den Handel zwar für möglich, die Verordnung in Bayern erfülle aber die Voraussetzungen dafür nicht.

    In Bayern dürfen Ungeimpfte wieder im Einzelhandel einkaufen. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof des Bundeslandes.

    Vorläufig dürfen auch Ungeimpfte wieder im Einzelhandel in Bayern einkaufen. Die Richter halten eine grundsätzliche 2G-Regel für den Handel zwar für möglich, die Verordnung in Bayern erfülle aber die Voraussetzungen dafür nicht

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene, die sogenannte 2G-Regel, vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht gab damit nach eigenen Angaben am Mittwoch einem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern statt.

    Nach der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen bislang nur Geimpfte und Genesene Ladengeschäfte betreten. Ausgenommen sind Geschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Die Antragstellerin sah darin eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes und beantragte deshalb die vorläufige Außervollzugsetzung dieser Regelung.

    Dem gab der Verwaltungsgerichtshof vorläufig statt. Zwar dürfte eine 2G-Zugangsbeschränkung grundsätzlich eine ausreichende gesetzliche Grundlage haben, hieß es.

    "https://www.welt.de/politik/deutschland/article236340325/Bayern-Verwaltungsgerichtshof-kippt-2G-Regel-fuer-Einzelhandel.html"

  • Es ist unglaublich!!! Verschiedene Stellen (Arzt, Kinderarzt, Paritätische usw) sagten Anfang Februar 21, ich müsste mich Impfen lassen um mich zu schützen, um meinen Schwerbehinderten Sohn zu schützen. Ich wäre mindestens 12 Monate sicher, ich bräuchte keine Maske tragen, usw. Nichts hat gestimmt, alles war gelogen! Ich bin in Quarantäne weil mein anderer Sohn Corona hat und bekomme laut Tagesspiegel nicht mal mehr Lohnfortzahlung!!! Ich soll mich Boostern lassen mit einem Medikament was gar nicht laut Sahin und Medien gegen Omikon wirkt. Dafür will die Regierung meine Familie und mich bald Zwangsimpfen obwohl die Erprobungsphase erst 2023 angeschlossen ist!!! Ganz ehrlich, ich glaube euch kein Wort mehr. Ihr (die Regierung) beraubt uns unserer verbrieften Grundrechte und meint ihr kommt damit durch, mit Nichten!!! Ich hoffe das es immer mehr Menschen mitbekommen und handeln werden. Die frische Luft auf so einem friedlichen und gewaltfreien Spaziergang soll ja wunder wirken!!!

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Sara Breitner