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Neues Corona-Gesetz: Das plant die Ampel für den Winter

Eine Koalition aus SPD, Grüne und FDP will dem Bundestag in der nächsten Woche einen neuen Gesetzentwurf  zur “Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite” vorlegen.  

Stattdessen sieht der gemeinsame Gesetzentwurf der drei Parteien in Zukunft eine stärkere Verantwortung für das Pandemiemanagement bei den Ländern. Trotz weniger Bund und mehr Länder soll es einen neuen bundesweit einheitlichen Maßnahmenkatalog geben, den die Landesregierungen unabhängig von der Feststellung einer nationalen epidemischen Lage anwenden können.Dieser Katalog beschränkt sich vorwiegend auf niederschwellige Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Abstandsregel in öffentlich zugänglichen Innenräumen oder die Maskenpflicht. 

Viele der bisher beschlossenen Maßnahmen sollen laut Medienberichten lediglich bis zum 19. März 2022 verlängert werden.Das betrifft unter anderem die Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, die Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises sowie daran anknüpfende Zugangsbeschränkungen oder die Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten.

Eine weitere im Entwurf enthaltene Sonderregelung sieht die Verlängerung des Kinderkrankengeldes vor. Jedes Elternteil kann, wenn die Kinder krank sind, auch weiterhin 30 Tage anstelle von 20 Tagen in Anspruch nehmen. Bei Alleinerziehenden soll sich der Anspruch entsprechend pro Kind von 30 auf 60 Tage verdoppeln.

Auch die bisherige schwache Rechtslage zur Ahndung von Impfpassfälschungen soll voraussichtlich in der kommenden Woche in den Bundestag mit einem Entwurf für ein “Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Impfpassfälschungen” eingebracht werden. Die geringeren Strafrahmen, keine Versuchsstrafbarkeit und keine Regelung zu gewerbs- und bandenmäßiger Begehung, seien „nicht mehr zeitgemäß“, heißt es aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Kommentare anzeigen

  • Die Kinderkrankentage erhalten Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Und was ist mit den über 12jährigen? Diese dürfen mit Fieber allein gelassen werden, wenn die Mutter arbeiten muss? Ja da muss sie Erholungsurlaub beantragen, als ob es soviel davon gäbe.
    Lächerliche, unbedachte und nicht realistische Altersgrenze.

    • Wer an nichts glaubt muss viel mehr glauben ... z.B. diesen Verschwörungstheoretikern. Diesen Rattenfängern nachzulaufen ist auch keine Lösung.

  • Wer an die Medien glaubt ist selber schuld! Ist wie gehabt, die vollen Krankenhäusern und etc. Volle Verarschung damit sie wieder Zwiespalt und Angst schüren. Auch wenn der Virus da ist und der auch nicht weg gehen wird, sollte es nicht wie Grippe behandelt werden. Das ist, die "impfgegner" bewusst, wann werden endlich die impfwilligen wach! Für Grippe Impfung wird auch niemand dazu gefordert, jeder entscheidet selbst. Und von Grippe sterben wird auch nicht mehr berichtet wie vor der "corona" Ich kann die nachrichten nicht mehr sehen. Ich habe so eine Wut im Bauch über die Schikane der Politiker, das sie mit dem Volk machen was sie wollen.
    Es reicht!!! Das Volk muss endlich frei sein DGB 1, rechtsfähigkeit mit der Geburt. Und der Nürnberger Kodex 1947.

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Sara Breitner