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Paukenschlag: 90 Tage Genesenenstatus ist verfassungswidrig

Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht des RKI. Die Verkürzung des Corona-Genesenenstatus auf nur drei Monate hält das Verwaltungsgericht in Osnabrück für verfassungswidrig. Besonders die Verkündung der Änderung ausschließlich auf der RKI-Seite befand das Gericht als anstoßend und spricht gleichzeitig von einer hohen Grundrechtsrelevanz. Es gibt aber eine Einschränkung: Das Urteil gilt nur für den Kläger.

Die Verkürzung des Genesenenstatus auf nur noch 90 Tage hat das Verwaltungsgericht in Osnabrück als verfassungswidrig eingestuft. In einem Eilverfahren ist somit der Landkreis dazu verpflichtet worden, den Nachweis des Klägers auf sechs Monate zu verlängern. In der Beurteilung sagte das Gericht, dass die aus dem Mai des letzten Jahres stammende Fassung der Verordnung Gültigkeit gegenüber der aktuellen Fassung aus dem Januar habe.

Doch gelte diese Feststellung lediglich für den Kläger, denn es stehe dem Verwaltungsgericht nicht zu, die Norm als grundsätzlich nicht anwendbar zu deklarieren. Es bleibt aber jedem Genesenen freigestellt, selbst vor Gericht zu ziehen, wenn man die Verkürzung des persönlichen Status nicht akzeptieren möchte.

In der Begründung seitens des Gerichts in Osnabrück hieß es darüber hinaus, dass es eine „hohe Grundrechtsrelevanz“ habe, wenn einzelne Menschen vom öffentlichen Leben ausgeschlossen werden. Es komme zu einem eklatanten Verstoß des Verfassungsrechts, wenn die Dauer des Genesenenstatus für Betroffene in der Verordnung nur mit einem Verweis auf die Veröffentlichung durch das Robert-Koch-Institut beschränkt wird.

Es sei zum einen intransparent, wenn der Verweis lediglich auf die sich ständig ändernde Internetseite des RKI erfolge. Außerdem halten die Richter dies für zu unbestimmt. Es fehle hier eine ausreichende wissenschaftliche Aufarbeitung durch das RKI, ob der Schutz von Genesenen gegen das Coronavirus nach 90 Tagen endet.

Noch ist dieser Beschluss nicht rechtskräftig und kann innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg noch angefochten werden.

Der Bundesgesundheitsminister hatte sich zuvor schon einsichtig gezeigt, dass die Kommunikation zu diesem Thema nicht optimal war. Inhaltlich habe er aber die Anpassung des Genesenenstatus als richtig verteidigt. Europaweit wird hingegen an einem Genesenenstatus von 180 Tagen gearbeitet, was in Deutschland zu weiteren Irritationen geführt hat.

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  • Affenzirkus auf der ganzen Welt, echt, der Untergang der Menschheit ist wohl am Ende das Beste für diesen Planeten!

  • Und dann regieren die Affen - solche Billy Gates und Co.?
    Und nicht vergessen - es gibt noch immer einige, etliche klardenkende und normale Menschen, die keine Politiker und keine rechts- oder linksorientierte Spinner sind.

  • Ich bin dafür den Impfstatus ebenso nach 3 Monaten zu streichen, damit sich die Geimpften aus Solidarität alle 3 Monate impfen lassen müssen. Gleiches Recht für jeden!

  • Tim Baumann sagt:
    04/02/2022 um 20:01 Uhr
    "Ich bin dafür den Impfstatus ebenso nach 3 Monaten zu streichen, damit sich die Geimpften aus Solidarität alle 3 Monate impfen lassen müssen. Gleiches Recht für jeden!"

    @Tim Baumann
    Das ist Kindergartenniveau!

    • Zitat: "@Tim Baumann
      Das ist Kindergartenniveau!"

      Na, da müssten Sie sich dich pudelwohl fühlen, los geht's...

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Stephan Heiermann