

Die schlimmste Strafe ist eine, bei der man gar nicht weiß, dass man überhaupt etwas falsch gemacht hat: Genau das erleben derzeit zahlreiche Autofahrer, die plötzlich wegen eines Verstoßes gegen eine Vorschrift belangt werden, die ihnen völlig unbekannt war.
Ins Auto und ab in den Urlaub: Für viele Familien ist das trotz der gestiegenen Spritpreise immer noch dem Flugurlaub vorzuziehen. Zumindest muss man nicht stundenlang am Flughafen warten und sich das Flugzeug nicht mit Hunderten anderen Menschen teilen. Es gibt so viele schöne Reiseziele, die mit dem Auto von Deutschland aus erreichbar sind. Was den Urlaub jedoch wirklich verderben kann, ist ein teures Bußgeld.
Neues Verbot in Italien
Wenn Ihr Auto einen Verbrennungsmotor hat, sollten Sie sich gründlich über alle Orte informieren, die Sie in Ihrem Urlaub besuchen möchten. Der Grund: Immer mehr Städte schränken die Einfahrt bestimmter Fahrzeuge ein – und diese Einschränkungen gehen mittlerweile in vielen Fällen weit über ältere, umweltschädlichere Modelle hinaus.
In Italien wurde angekündigt, dass ab Oktober dieses Jahres ein neues Verbot in Kraft treten wird: In bestimmten Städten werden Fahrzeuge mit Euro-5-Dieselmotoren nicht mehr erlaubt sein. Betroffen sind insbesondere Städte mit 100.000 Einwohnern und mehr in den Urlaubsregionen Piemont, Lombardei, Emilia-Romagna und Venetien. Berühmte Städte wie Mailand, Turin, Venedig, Brescia, Monza, Bergamo und Verona sind darunter. Je nach Stadt kann zudem ein Fahrverbot für Benzinfahrzeuge der Emissionsklassen Euro 0 bis 1 oder 0 bis 2 gelten. Autofahrer, die wissentlich oder unwissentlich gegen das Verbot verstoßen, müssen mit einem Bußgeld von 168 Euro rechnen.
Einfahrtsverbote auch in anderen Ländern
Und Italien ist nicht das einzige Land, in dem solche Verbote zu beachten sind. Der ADAC stellt auf seiner Website eine vollständige, aktuelle Liste zur Verfügung. Zu den Städten, in denen nicht nur Diesel-, sondern auch Benzinfahrzeuge eingeschränkt sind, gehören:
Belgien: In Antwerpen und Gent sind keine Dieselfahrzeuge der Emissionsklassen Euro 0 bis 4 und keine Benzinfahrzeuge der Emissionsklassen Euro 0 bis 1 erlaubt. In Brüssel erstreckt sich das Verbot zudem auf Dieselfahrzeuge der Emissionsklassen Euro 0 bis 5, Benzinfahrzeuge der Emissionsklassen Euro 0 bis 2 und Motorräder der Emissionsklassen Euro 0 bis 2.
Niederlande: In 13 Städten und Gemeinden gelten Umweltzonen. Die Vorschriften darüber, welche Fahrzeuge zugelassen sind, variieren von Ort zu Ort. In Amsterdam sind beispielsweise Mopeds mit einer Erstzulassung vor 2011 und Wohnmobile der Klasse N1, deren Erstzulassung vor 2000 erfolgte, verboten. In Arnheim hingegen müssen alle dieselbetriebenen Kraftfahrzeuge, deren Erstzulassung vor 2005 erfolgte, fernbleiben.
Polen: In Warschau sind keine Dieselfahrzeuge der Emissionsklassen Euro 0 bis 4 und Benziner der Klassen Euro 0 bis 2 erlaubt, während in Krakau Dieselfahrzeuge der Emissionsklassen Euro 0 bis 5 sowie Benziner der Klassen Euro 0 bis 3 verboten sind.
Es wird daher dringend empfohlen, dass Autofahrer im Rahmen ihrer Urlaubsplanung die Schadstoffklasse (Euro-Norm) ihres Fahrzeugs auf dem Fahrzeugschein überprüfen. Unabhängig vom Fahrzeugtyp kann das Fahren in der Stadt sehr stressig sein – daher ist es vielleicht eine viel entspanntere Option, einfach einen Park-and-Ride-Parkplatz zu suchen und mit dem Bus in die Stadt zu fahren, um dort den Tag mit Sightseeing zu verbringen.