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Verbraucher aufgepasst: Böse Überraschung bei Ebay, Etsy & Co

Auf Nutzer von Ebay, Etsy & Kleinanzeigen in Deutschland wartet eine unangenehme Überraschung: Ab dem 1. Februar kommt eine Änderung auf diese Online-Verkaufsplattformen zu. Ein neues Gesetz tritt in Kraft, das nicht nur dazu führen könnte, dass weniger Artikel zum Verkauf angeboten werden, was die Käufer enttäuschen wird, sondern auch diejenigen teuer zu stehen kommt, die versuchen, sich mit dem Verkauf von Artikeln ein kleines Zubrot zu verdienen.

Der Frühling steht vor der Tür, und viele von uns planen ein gründliches Ausmisten: Ein paar schöne, kaum getragene Kleidungsstücke, im Sonderangebot gekaufte Schuhe, die noch makellos sind, sogar alte Schallplatten und ausgefallene Keramik – all das kann Ihnen helfen, ein bisschen Geld für einen besonderen Urlaub oder den Kauf eines neuen Autos zu verdienen.

Ab dem 1. Februar müssen die Verkäufer jedoch sehr vorsichtig sein: Bei 30 Verkäufen oder einem Umsatz von 2000 Euro müssen die Online-Verkaufsplattformen nun umfassende Informationen über Sie an das Finanzamt weitergeben. Dazu gehören Ihr vollständiger Name, Ihre Wohnanschrift, Ihre Steuernummer, Ihre Bankverbindung und die Details der Transaktionen.

Wer ist davon betroffen?
Wenn Sie in der Vorweihnachtszeit nur ein paar Kleinigkeiten verkauft haben, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen – als Privatperson müssen Sie diese nicht angeben, wenn der Betrag unbedeutend ist. Wer aber mehr als 2000 Euro mit seinen Verkäufen verdient, muss jetzt ein Gewerbe anmelden und mit der Steuererklärung das entsprechende Einkommensformular einreichen.


Unabhängig davon, ob die Umsätze groß oder klein sind, wird allen Verkäufern geraten, jeden Verkaufsvorgang sorgfältig zu dokumentieren. Dies gilt nicht nur für Ebay und Etsy, sondern für alle Online-Plattformen, über die Transaktionen abgewickelt werden können, einschließlich Amazon Marketplace und Airbnb.

Das neue Gesetz ist Teil des Plattform-Steuertransparenzgesetzes (PStTG), das im November von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Damit soll verhindert werden, dass Privatpersonen und Unternehmen mit dem Verkauf von Gegenständen und Dienstleistungen im Internet Gewinne erzielen, ohne die Einnahmen dem Finanzamt zu melden.

Kommentare anzeigen

  • Der Staat ist ein Raubritter.
    Die Menschen verkaufen den Kram, den sie bereits versteuert haben. Wie auf dem Flohmarkt.
    In der Regel können die auch die Vorsteuer nicht geltend machen, weil es keine Belege mehr gibt. Die machen also ein Minusgeschäft.

    Da der Einkaufspreis nicht mehr nachvollziehbar ist, wird der Verkaufspreis einfach als 100% beim verbucht. Danke Finanzamt. Verbrecher

  • Das ist so ein Geierstaat. Wenn jemand gebrauchte Sachen verkauft, dann macht er in der Regel Verluste. Bedeutet das dann auch, daß man steuerlich Verluste, die ja entstehen, geltend machen kann? Laut Steuerrecht wäre das so.
    Nun kommt aber das nächste Problem: Hat man, wie es staatlich gefordert wird, ein Gewerbe, dann muß man Gewinne erzielen. Es ist in Deutschland nicht erlaubt, eine Firma zu betreiben, mit der Absicht Verluste zu machen.
    Was zeigt uns das? Die Bösartigkeit der Regierung. Für Leute, die gerne bei eBay kaufen/verkaufen heißt das jetzt, daß sie sich nach dem Finanzgesetz strafbar machen.
    Ein wirklich super Staat. Dieser Zug kann nur Verbrechern einfallen.

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Author
Kai Degner