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Wichtige Änderungen für Verbraucher ab 1. Februar – Das müssen Sie wissen

Im Februar wird es eine Reihe von wichtigen Änderungen geben, über die sich alle Verbraucher informieren sollten. Änderungen bei Preisen, Gesetzen und Vorschriften stehen an. Darunter sind einige positive Änderungen, aber auch einige, die Ihnen ein Bußgeld einbringen können, wenn Sie jetzt nicht handeln.

Aufhebung der Maskenpflicht in Fernverkehrszügen
Ab dem 2. Februar müssen Reisende in Fernverkehrszügen keine Masken mehr tragen. Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hatten die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln bereits in den vergangenen Wochen abgeschafft. Nun wird die Regelung auch für den Fernverkehr aufgehoben.

Corona-Arbeitsschutzverordnung wird abgeschafft
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die eigentlich bis zum 7. April 2023 gelten sollte, wird nun vorzeitig abgeschafft. Ab dem 2. Februar gelten die pandemiebedingten Sonderregelungen am Arbeitsplatz nicht mehr.

Verbot von bestimmten Energiesparlampen
Ab dem 25. Februar tritt ein neues Verkaufsverbot für bestimmte Energiesparlampen in Kraft. Ringförmige Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel dürfen wegen ihres Quecksilbergehalts nicht mehr hergestellt werden, obwohl die Händler ihre vorhandenen Bestände noch verkaufen können.

Aktualisierung des Erste-Hilfe-Kastens im Auto
Ab dem 1. Februar müssen alle Erste-Hilfe-Kästen in Autos standardmäßig zwei Masken enthalten. Es ist nicht notwendig, neue Verbandskästen zu kaufen, es genügt, zwei OP-Masken darin zu haben, um die neue Vorschrift zu erfüllen. Wer bei einer Kontrolle keine Masken in seinem Verbandskasten dabei hat, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Bierpreise werden erhöht
Eine Reihe von Brauereien hat angekündigt, dass sie ihre Preise deutlich anheben müssen, um im Geschäft zu bleiben. Darunter befinden sich Marken wie Warsteiner, Herford, Frankenheim und Isenbeck. In einigen Gebieten werden die Preise im Laufe dieses Jahres auf bis zu 7,50 Euro für einen halben Liter Bier steigen, warnt der Deutsche Brauer-Bund.

Kommentare anzeigen

  • Wolfgang,
    ich habe permanent mindestens drei Masken im Auto, eine in der Jackentasche und zwei auf der Ablage der Mittelkonsole, bin ich trotzdem ein Aspirant für Bußgeld, weil ich keine Maske im Verbandskasten habe ?

  • So kann man die Masken doch noch verkaufen statt sie zu vernichten. Komischer Weise haben diese Masken kein "Ablaufdatum" und brauchen nicht vernichtet werden. Na gut, sicher schützen sie einen Verletzten wenn der Ersthelfer Schnupfen hat und in die offene Wunde niesen könnte.

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Author
Kai Degner