Kategorien: News News-App

Zu viele Beschwerden: Öffentliches Küssen in Köln verboten

Kann deutschen Bürgern verboten werden, sich in der Öffentlichkeit zu küssen? In Köln ist das jetzt der Fall, nachdem sich die Beschwerden in der Claudius-Therme in der Nähe des Doms gehäuft hatten. Vor bestimmten Becken stehen jetzt Schilder, um die Gäste auf das Zärtlichkeits-Verbot hinzuweisen.

„Es ist ihnen vielleicht nicht bewusst, aber Sie belästigen und kompromittieren andere Gäste, wenn Sie in der Öffentlichkeit Intimitäten austauschen“, steht dort geschrieben. Constance Diessner arbeitet in der Therme und erzählt: „Abends gab es vereinzelt Pärchen, die öffentlich Zärtlichkeiten ausgetauscht haben. In der Regel handelte es sich um junge bis mittelalte Paare. Manche Gäste fühlten sich davon gestört, es gab auch Beschwerden, die uns erreicht haben.“

Vor allem abends sei es an den Beckenrändern oder in Nischen des Bades „zur Sache gegangen“. Constance Diessner: „Wir haben dann die Schilder am Hauptbecken und an der Heiß-Kalt-Grotte aufgestellt. Sie haben Wirkung gezeigt – seitdem sind die Fälle deutlich zurückgegangen.“ Es sei aber nicht eine bestimmte Alters- oder Bevölkerungsgruppe gewesen, die sich an den Liebesbekundungen stört. Die Beschwerden seien von Menschen aller Alters- und Herkunftsgruppen gekommen.

Die Bademeister können das Hausrecht durchsetzen. Laut der Thermen-Mitarbeiterin stehen sie zu bestimmten Uhrzeiten eigens auf einer Brücke in der Mitte der Thermenanlage.

In Deutschland sind sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit verboten, wenn dadurch der öffentliche Anstand verletzt wird. Es könnte unter Umständen der Straftatbestand des öffentlichen Ärgernisses gemäß § 183 des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt werden. Grundsätzlich gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. Kommt es zu einer Anzeige, dann hängt es vom Einzelfall ab, ob und wie diese verfolgt wird. Theoretisch wäre eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr möglich.

Die Strafen können aber durchaus empfindlich sein. So musste ein Berliner Pärchen für öffentlichen Sex zur Mittagszeit in einer Berliner S-Bahn saftige 7.500 Euro Strafe bezahlen. Die Begründung: Fahrgäste, darunter auch Kinder, hätten den Oralverkehr ungehindert beobachten können.

Kommentare anzeigen

  • Mittelalter lässt GRÜSSEN. Zum Schluss werden noch Scheiterhaufen auf gestapelt und die Lust am Leben dort verbrannt. Das wurde zur Zeit der Hexenverbrennung Nicht geschafft und jetzt auch nicht. Wer sich so etwas ausdenkt ist vom andern Stern ,aber Nicht im Jahre 2024. Die Körperliche Freizügigkeit hat ja die Oberhand gewonnen zum Glück. Ich habe noch erfahren das der Klapperstorch die Babys bringt.

  • Also, Oralverkehr gleichzusetzen mit Küssen ist wohl etwas Gehirnamputiert!?
    Um es ganz simpel zu sagen; dieses Verbot ist haltlos und ich würde es nicht befolgen. Möchte mal die Schlagzeilen sehen, wenn man des Bades wegen "küssens der eigenen Frau" verwiesen wird. Lächerlich und die Betreiber der Therme scheinen einen Nagel im Kopf zu haben.

Leave a Reply

Your email address will not be published.

Social
Author
Martin Beier